AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Allen Lieferungen und Leistungen von Volker Knobloch | Ideen, Konzepte, Lösungen. (nachfolgend Volker Knobloch) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen oder Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann als vereinbart, wenn diese vor Auftragsbeginn ausdrücklich und schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurden.
2. Angebote
Meine Angebote erfolgen freibleibend. Die in Gesprächen gemachten Angaben sind unverbindlich, sie erlangen erst mit einem schriftlichen Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung ihre Verbindlichkeit. Es gelten stets die von mir im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben, Eigenschaften und Umfänge als verbindlich. Meine Angebote werden individuell erstellt und dürfen nur intern zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte, z.B. externe Dienstleister oder andere Agenturen, bedarf meiner vorherigen Zustimmung.
3. Vergütung
Die vereinbarten Vergütungen und Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, exklusive Spesen und Reisekosten. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die Volker Knobloch für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Werden die von mir erbrachten Leistungen in einem größeren Umfang als vereinbart genutzt, bin ich berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen beziehungsweise die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu erhalten. Kosten für Verpackung und Versand sowie Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber gewünschten Versandart (z.B. Express, Kurier etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Auftragserteilung
Jeder mir erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aufträge sind für den Besteller verbindlich, sobald sie schriftlich, telefonisch oder E-Mail erteilt werden. Sollte zwischen Volker Knobloch und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden, so haben anderslautende Regelungen im Dienstleistungsvertrag Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Liefertermine, Lieferung und Abnahme
Sämtliche Liefertermine werden bei Erteilung eines Auftrags mit dem Auftraggeber abgestimmt. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung von Volker Knobloch verursacht, so hat er trotzdem zu dem vereinbarten Termin die von der Leistung abhängigen Zahlungen zu leisten. Gleiches gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen ausgeführt werden (sogenannte Autorenkorrekturen). Eine vom Auftraggeber zu verantwortende Verzögerung berechtigt demzufolge nicht zur verspäteten Zahlung. Die Lieferung von Drucksachen erfolgt stets ab Werk und auf Rechnung sowie Gefahr des Auftraggebers. Transportschäden, bzw. fehlende Teile einer Sendung sind sofort beim Paketservice, der liefernden Spedition oder bei der Post zu reklamieren.
6. Zahlungsbedingungen
Die von mir im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben gelten als verbindlich. Die Zahlung hat nach Rechnungserhalt innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. Ich erlaube mir, 50 % des jeweiligen Gesamthonorars mit Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Die restlichen 50 % werden nach Abschluss des Auftrags fällig. Sollte das Auftragsvolumen zu einem maßgeblichen Teil Drittleistungen enthalten, bin ich berechtigt, den ersten Abschlag entsprechend zu erhöhen. Wenn sich nach Auftragserteilung und bereits durchgeführten Leistungen ein Projekt um mehr als 4 Wochen verzögert bzw. bei dem Projekt noch weitere Termine anfallen, Kundenfeedbacks und Freigaben nicht zeitnah erfolgen um den flüssigen Produktionsablauf zu gewährleisten, bin ich berechtigt eine entsprechende Nachkalkulation zu erstellen. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, die Erfüllung meiner Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung aufzuschieben. Für den Fall bereits erbrachter Leistungen bin ich berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
7. Sonderleistungen
Sonderleistungen wie die Umarbeitung, Änderung oder Ergänzung von Erzeugnissen werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Auslagen für technische Nebenkosten – insbesondere spezielle Materialien, Fotos oder Scans – sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie von diesem gefordert wurden. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Fremdarbeiten
Ich bin berechtigt, Teile des Auftrags durch Drittfirmen herstellen zu lassen. Für die Ordnungsmäßigkeit und Qualität dieser Fremdarbeiten übernehme ich keine Haftung. Für den Fall von Mängeln hat der Kunde das Recht, die mir zustehenden Schadenersatzansprüche gegen Drittfirmen im eigenen Namen geltend zu machen.
9. Beanstandungen und Haftung
Ich verpflichte mich, den mir erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere mir überlassene Vorlagen, Fotos, Produkte etc. sorgältig zu behandeln. Für alle entstandenen Schäden hafte ich nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über die Auftragssumme hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und Leistungen (Layouts, Texte, Fotos etc.) entfällt jede Haftung von Volker Knobloch. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftraggeber. Beanstandungen an den von mir erbrachten Leistungen und Produkten müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Danach gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zum Rücktritt. Erst für den Fall, dass eine Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung von mir nicht durchgeführt wird, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Volker Knobloch. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern meinen Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
11. Belege, Referenzen und Digitale Daten
Von allen produzierten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Volker Knobloch drei einwandfreie Belegexemplare. Volker Knobloch ist berechtigt, diese Belege zur Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber auf der Website www.volkerknobloch.de als Referenz zu benennen. Volker Knobloch ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Urheberhinweis auf den von ihm gestalteten Drucksachen und Internetseiten anzubringen. Volker Knobloch ist – sofern im Angebot nicht anders vereinbart – nicht verpflichtet, Dateien und andere digitale Quellen zu gelieferten Produkten an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftraggeber erhält nur die endgültigen Druckversionen als hochauflösendes PDF, nicht aber die offenen Arbeitsdateien und Layouts.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Die von mir erarbeiteten Ideen, Konzepte und Lösungen unterliegen dem Schutz des UrhG – Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Alle kreativen Leistungen bleiben zunächst Eigentum von Volker Knobloch. Volker Knobloch überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen und im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nachvollständiger Bezahlung der Vergütung über.
13. Vorlagen und Inhalte
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Volker Knobloch übergebenen Vorlagen und Inhalte (Logos, Texte, Fotos, Filme etc.) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Volker Knobloch von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für die Richtigkeit der Vorlagen vom Auftraggeber ist Volker Knobloch nicht haftbar zu machen. Alle mir überlassenen Vorlagen werden sorgfältig behandelt. Sollte ein Verlust oder eine totale Beschädigung durch mein Verschulden auftreten, hafte ich bis zu einem Materialwert von 300,- Euro für den Fall, dass mich lediglich leichte Fahrlässigkeit trifft. Im übrigen folgt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Höhere Gewalt
Wenn ich, Volker Knobloch, an der Erfüllung meiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert werde, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten – bei mir, Volker Knobloch, wie bei meinen Zulieferern oder von mir beauftragten Drittunternehmen – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten o.ä., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Auftragnehmer von der Lieferungsverpflichtung frei.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Bensheim.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen – gleich aus welchem Grunde – berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Inhalt nach der ungültigen Klausel am nächsten kommt, bzw. den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
Stand | Januar 2023